Der Vorsitzende des Dorfausschuss Rath-Anhoven wendet sich mit Schreiben vom 16.09.2010 mit verschiedenen Anliegen zu einzelnen Verkehrssituationen in Rath-Anhoven an den Bürgermeister der Stadt Wegberg.

 

Sehr geehrter Herr Pillich,

 

im folgenden möchte ich Ihnen einige Probleme im Ort Rath-Anhoven schildern:

 

1.)

In unserer letzten Dorfversammlung wurde aus der Versammlung heraus der Antrag an den Vorstand des Dorfausschusses herangetragen, dass der Bereich der folgenden Straßen (Venrather Straße – Oestricher Weg – Am Speicher) als 30 Km/h-Zone beschildert (Zeichen 274.1 / 274.2 StVO) werden soll.

Dies wurde damit begründet, dass in diesem Bereich viele Kleinkinder wohnen und die Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich mit nicht angepasster Geschwindigkeit fahren, bzw. die erlaubte Geschwindigkeit von innerorts üblich 50 Km/h zu hoch ist.

Ich kann mich der Auffassung der Antragsteller anschließen.

Persönlich würde ich die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ bevorzugen, da auch 30 Km/h in diesem Bereich meines Erachtens zu hoch sind.

Die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ sollte aber nur mit entsprechenden baulichen Veränderungen im Verkehrsraum einhergehen.

Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass die baulichen Veränderungen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind.

Sollte daher eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich sein, sollte aber zumindest dem Ansinnen der Anwohner Rechnung getragen werden und die entsprechenden Straße als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden, wobei dann an den beiden Kreuzungen Oestricher Weg / Am Speicher und Oestricher Weg / Venrather die Vorfahrt geändert werden sollte und eine Beschilderung unterbleiben sollte, so dass „Rechts vor Links“ gelten würde.

Allerdings sollte dies nur eine Lösung auf Zeit sein und die favorisierte Lösung „Verkehrsberuhigter Bereich“ langfristig verwirklicht werden.

 

 

2.)

Ein weiters Problem besteht am Ende der Rochusstraße in Höhe des Sportplatzes. Hier wird die Rochusstraße in Verlängerung als befestigter Feldweg weiter geführt, endet dann aber nach 200 – 300 Metern als unbefestigter Feldweg und ist nicht mehr befahrbar.

Viele Orts unkundige Radfahrer nutzen diesen Weg in Richtung Erkelenz und müssen dann wieder umkehren, um hinter dem Sportplatz links oder rechts abzubiegen, um in Richtung Erkelenz zu gelangen.

Ich denke, dass dieses Problem dadurch zu lösen wäre, dass an der Kreuzung ein Hinweiszeichen für Radfahrer in Richtung Erkelenz aufgestellt würde.

 

 

3.)

Schon seit längerer Zeit mahne ich an, dass das Vorfahrtszeichen (Z. 205 StVO) auf dem rechtsseitigen Radweg an der B 57 in Fahrtrichtung Mönchengladbach hinter dem Kreisverkehr B57 / Rather Straße so gedreht werden müsste, dass es für den in Richtung Mönchengladbach fahrenden Radfahrer auch erkennbar ist.

So, wie das Verkehrszeichen jetzt angebracht ist, ist es für einen sich ordnungsgemäß verhaltenden Radfahrer (Benutzung des Radweges in Fahrtrichtung rechts) nur schlecht zu erkennen.

Ich bitte, den Landesbetrieb NRW entsprechend zu informieren.

 

 

4.)

Vor einigen Jahren wurden im Stadtgebiet Wegberg verschiedene 30 KM/h Zonen (Zeichen 274.1 / 274.2 StVO) eingerichtet, so auch im Stadtteil Rath-Anhoven.

Inzwischen fehlt an der Einmündung Rather Straße/Franz-Pesch-Straße das Zeichen 274.1 mit dem Zusatzschild „In diesem Wohngebiet gilt rechts vor links“ der StVO schon seit annähernd 2 Jahren.

Damals ist das Zeichen 274.1 durch ein Zeichen 274 (30 Km/h) ersetzt worden.

Das reicht nicht aus.

Zudem fehlt das Zusatzschild (In diesem Wohngebiet gilt rechts vor links).

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass gerade bei diesen Verkehrszeichen die zum Teil in Rot gehaltene Schrift derart verblasst ist, dass sie nicht mehr zu erkennen ist.

Die Verkehrszeichen sollten überarbeitet werden.

 

 

5.)

Auf der Rochusstraße sind in einem Stichweg inzwischen 5 Häuser gebaut worden (Nr. 27 – 29 – 31 – 33 und 35).

Es ist nun festzustellen, dass gegenüber dieser Stichstraße auf der Rochusstraße immer wieder parkende Fahrzeuge stehen, die das Ein- bzw Ausfahren in oder aus dem Stichweg sehr erschweren, selbst für Pkw.

Nicht auszudenken ist, was passiert, wenn in dieser Stichstraße ein Feuerwehreinsatz oder der Einsatz eines Rettungsfahrzeuges erforderlich wird.

Ich rege an, auf der Rochusstraße gegenüber der Einmündung der Stichstraße eine Markierung aufzubringen, die das Parken in diesem Bereich verbietet.

 

 

Zur Verdeutlichung füge ich bei:

 

-       Ortsplan Rath-Anhoven mit entsprechenden Einträgen

-       Lichtbilder für die Probleme 1 bis 4

-       Luftbilder zu den Problemen 2 und 5

 

  

Mit freundlichen Grüßen

 

  

Heinz Willi Jansen

(Vorsitzender)